Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gültig für World-Patchwork-Web News
World-Patchwork-News ist eine Dienstleistung von Projekt- & Produkt Management Markus Fiack (www.p2m2.de).
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Homepage und unseren Leistungen. Für World-Patchwork-News sind die AGB von Projekt- und Produkt Management Markus Fiack gültig!
AGB
Für Verträge mit Projekt- & Produkt Management Markus Fiack, im Folgenden p2m2
genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von p2m2 in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend
und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
p2m2 recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt p2m2 manchmal etwas Zeit.
Der Kunde ist daher 7 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte p2m2 nicht binnen 7 Tage nach
Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser
Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
Projekt- & Produkt Management Markus Fiack (p2m2) bietet folgende
Leistungen an:
Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites,
auf Wunsch Grafikdienstleistungen,
Suchmaschinenoptimierung (SEO),
Linkbuilding,
PR Maßmahmen
und weitere ..... .
p2m2 erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation,
Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von p2m2, wenn dies vereinbart
ist. änderungs- und Erweiterungswünsche muss p2m2 nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen
Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen änderung der vertraglichen Pflichten von p2m2 zum Zweck der Anpassung
an die Belange des Kunden kann p2m2 dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die änderung oder
Erweiterung durchführbar ist, soweit p2m2 schriftlich darauf hingewiesen hat.
p2m2 ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten
einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es
handelt sich dabei insbesondere um:
die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
Prüfpflichten bei Linksetzung;
Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch
Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte p2m2 ein
Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist p2m2 berechtigt,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung.
Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots
weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Umsatzsteuer fällt nicht an (Kleinunternehmen, § 19 UStG). Versandkosten, Installation,
Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders
lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert
zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei überschreitung des Zahlungszieles
auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass p2m2 Zahlungen zunächst auf ältere
Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann
p2m2 Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anrechnen.
p2m2 ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von
der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von p2m2 die Mitwirkung
des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der
Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite),
soweit sie p2m2 nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit p2m2 seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer
für p2m2 unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für p2m2
keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang
haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren,
ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen p2m2 nach Maßgabe der von p2m2 zu seiner
Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald p2m2 die Abnahmebereitschaft
mitteilt.
Die Leistungen von p2m2 gelten als abgenommen, wenn p2m2 die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf
die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) ... und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten
sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen,
die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins
Netz stellt oder p2m2 damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel
der von p2m2 erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung
der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht:
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die
Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit p2m2 dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für
die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen
mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit p2m2 keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht
verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter
aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher,
Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn p2m2 dies für erforderlich hält,
stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das
den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware)
zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von
p2m2 wie z. B. einer Website auftreten, wird der Kunde p2m2 unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt
und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden
und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege,
insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
p2m2 räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches
und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt p2m2 Leistungen zur Gestaltung der
Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen
auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung
der Leistungen von p2m2.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, p2m2 über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft
zu erteilen. p2m2 geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht
mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche
Nutzungsrecht verfügt. p2m2 nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in
Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die
eingeschränkte übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu
erheblich veränderten Konditionen, auf die p2m2 keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. p2m2 wird
sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. p2m2 kann dem
Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit
einem Service-Aufschlag von p2m2 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit
Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes
Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird p2m2 vom Lizenzgeber
in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist
der Kunde p2m2 zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist
verpflichtet, p2m2 über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm
bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte
gerichtlich vorzugehen oder p2m2 dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von p2m2 z. B. durch
Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er p2m2 unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt p2m2 das Recht ein, das Logo von p2m2 und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von p2m2 zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. p2m2 behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von p2m2 innerhalb der Gewährleistungsfrist
von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender
Mitteilung des Kunden durch p2m2 ausgebessert oder ausgetauscht. p2m2 behebt die Mängel
kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version,
die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen
werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände
installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten. Unter ungünstigen
Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen
der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit
diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Mängelansprüche
bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich
auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden
gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags
oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der
Kunde binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines an Projekt- & Produkt Management
Markus Fiack (p2m2) eingeschriebenen Briefes rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen
bei p2m2 innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls
können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die
aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch
Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet p2m2 unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet p2m2. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von p2m2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet p2m2 und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
p2m2 speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. p2m2 weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Projekt- & Produkt Management Markus Fiack (p2m2) fristlos kündigen.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 15 SEO Optimierung, Linkbuilding und PR Maßnahmen
Bei der Suchmaschinenoptimierung, beim Linkbuilding und bei anderen PR Maßnahmen kann p2m2 immer
nur nach bestem Wissen die Regeln beachten, die zur Zeit des Ausführens des Aufrages gelten.
Sollten sich diese Regeln oder Anforderungen in der Zukunft ändern, so hat p2m2 hierauf keinerlei
Einfluss und kann somit auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
§ 15 Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen
Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich
Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei
Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen
Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des
Schiedsverfahrens ist Merzig/Saar. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten,
insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.
Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.
Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten
beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem
materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender
Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche
Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und
haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz. Das Gericht Merzig/Saar wird als
zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.